Datum:
24. Juli 2023
Kategorie:
Branchennews, Nachhaltigkeit, Produkte, Startersets, Tipps & Tricks,
Die Kennzeichnung ist im Bereich von Gefahrguttransporten ein fester Bestandteil. Hier wird in verschiedene Klassifizierungen eingeteilt, aber ebenso wichtig wie die Kennzeichnung beim Transport, sind auch die Entsorgung und Rückführung der Verpackungen, sowie die Art der Abfälle im Allgemeinen.
Ist das Gebinde leer, müssen auch hier viele Vorschriften beachtet werden, wenn es zuvor als Gefahrgut klassifiziert war. Der Transport der leeren ungereinigten Behälter ist gemäß ADR-Vorschriften ebenfalls genau geregelt, wie auch der Gefahrguttransport an sich. Denn auch kleine Restmengen bedeuten potenzielle Gefahren für alle Beteiligten, dies schließt jegliche Stoffe und Flüssigkeiten mit ein, von ätzend bis entzündlich oder umweltgefährdend.
Rückführung ungereinigter Verpackungen
Laut ADR muss ein leeres Gebinde wie gefüllte Verpackungen gehandhabt werden. Entsprechende Maßnahmen zur Reinigung können getroffen werden, um jegliche Gefährdung für alle Beteiligten auszuschließen, dies ist aber nicht in jedem Fall möglich.
Liegt ein Reinigungszertifikat beim Transport vor, welches der Beförderer mit sich führt, gilt das Gebinde als gereinigt. Das ist dann der Fall, wenn die Reinigung gemäß den vorgeschriebenen Sicherheits- und Reinigungsvorschriften erfolgt ist. Hierbei dürfen keinerlei Rückstände des Stoffes mehr nachgewiesen werden.
Umwelt und Mensch im Vordergrund
Auch Abfälle aus medizinischen Einrichtungen und Laboren fallen unter diese sorgfältige Entsorgung, hierbei steht im Vordergrund Umwelt und Mensch vor potenziellen Gefahren zu schützen.
Bei dieser Art von Abfällen spricht man von infektiösen Materialien oder radioaktiven Stoffen, die in auslaufsicheren und fest verschlossenen Gebinden transportiert werden müssen.
Die Materialien werden entweder in Sonderabfall-Verbrennungsanlagen vernichtet oder werden durch Anlagen verwertet. Aber auch hier gibt es eine klare Klassifizierung, um die verschiedenen Materialien zuzuordnen.
Klar definierte Anforderungen
Das A-Schild, auch Abfall-Schild, Abfall-Warntafel oder A-Tafel genannt, ist ebenfalls ein vorgeschriebenes Kennzeichen im Transportwesen. Dieses wird für den Transport von Abfällen auf der Straße verwendet und ist gemäß §55 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) festgelegt.
Die Anforderungen an die Warntafel sind klar festgelegt:
- Rechteckige, rückstrahlende, weiße Tafel
- Format: 400x300mm
- Buchstabe „A“ in schwarzer Farbe
- Buchstabenhöhe 200mm, Buchstabenstärke 20mm
Die Kennzeichnungspflicht gilt unabhängig von der Menge für jegliche Abfälle, auch wenn diese nicht gefährlich sind.
Strafen bei falscher oder fehlender Kennzeichnung
Bei Nichtbeachtung der Vorschriften droht ein Bußgeld von bis zu 20.000€, dies schließt auch die falsche Anbringung der Tafel mit ein. Das Fahrzeug ist laut Vorschrift vorne und hinten sichtbar zu kennzeichnen.
Im Bereich Gefahrgut sind „Kennzeichnung“ und „Etiketten“ wichtige Begriffe und Voraussetzungen für den Transport auf unterschiedlichen Wegen. Auch hier kommt es zu Strafen, wenn diese Vorschriften nicht beachtet oder falsch angewandt werden.
Erfahren Sie mehr über Sanktionen bei falscher Etikettierung und warum die Kennzeichnung im Ernstfall so wichtig ist!