Datum:

21. März 2025

Kategorie:

Produkte, Tipps & Tricks, Unternehmen,

Kennzeichnungspflichten im Onlinehandel: Sicherheit bei Gefahrgut bezogen auf Gefahrgut und Gefahrstoffe

In den letzten Jahren hat sich das Internet von einer reinen Informationsquelle zu einer unverzichtbaren Plattform für den Alltag entwickelt – insbesondere im Bereich des E-Commerce. Die Anzahl der Onlineshops boomt wie nie zuvor und verändert nicht nur das Konsumverhalten, sondern auch die Ansprüche und Erwartungen der Kunden. Doch gibt es nicht nur Veränderungen auf Anbieter- und Kundenseite, sondern auch aus regulatorischer Sicht. Selbst bei dem Versand von alltäglichen Produkten wie Reinigungsmittel, Kosmetikartikel oder Batterien, gelten besondere Sicherheitsvorschriften. Aber was genau zählt zu Gefahrgut? Welche Pflichtangaben müssen in Onlineshops enthalten sein? Welche gesetzlichen Auflagen müssen Onlineshops erfüllen um bei dem Versand der Waren die Sicherheit für Menschen, Tieren und Umwelt zu gewährleisten? Dieser Beitrag soll Antworten auf diese Frage geben.

Beschränkungen &
Reglementierungen

Wer mit chemischen Stoffen und Gemischen handelt und seine Produkte online vermarktet, muss diese vor dem Versand ordnungsgemäß verpacken und etikettieren. Es gibt zahlreiche Beschränkungen und Reglementierungen, um Gefahren vorzubeugen. Bereits geringe Mengen an Gefahrstoffen können eine sehr gefährliche Auswirkung haben, wenn die strengen Vorgaben und Maßnahmen nicht berücksichtigt werden. Der Verkauf einiger besonderes gefährlichen Chemikalien sind mittlerweile europaweit verboten, andere dürfen wiederrum nur mit strengen Auflagen verkauft werden. Es gibt zahlreiche Beispiele, die zeigen, dass es lebensgefährlich werden kann, wenn die Stoffe falsch gelagert oder falsch versendet werden.

Um den Schutz für die Allgemeinheit gewährleisten zu können sind die gesetzlichen Grundlagen aus CLP-, ADR-, REACH- und ChemVerbotsV zu beachten. Die enthaltenen Regelungen beschreiben beispielsweise die korrekte Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien, die in Verkehr gebracht werden.

Je nach Transportweg gibt es unterschiedliche Regelwerke.

Schutz der Allgemeinheit und gesetzliche Grundlagenn

ADR-, CLP-, REACH- und ChemVerbotsV

ADR – Verordnung

Die ADR – Verordnung legt detailliert fest, wie der Transport von Gefahrgut sicher und rechtskonform auf den Straßen innerhalb der Mitgliedsstaaten – vor allem in Europa –  zu erfolgen hat. In dieser Verordnung werden ausgiebig die 9 Gefahrenklassen beschrieben, Verpackungsvorschriften geregelt und Transport- und Fahrzeugvorschriften beschrieben. Außerdem wird erklärt wie die Kennzeichnung zu erfolgen hat. Es werden auch Auskünfte über Dokumentationen und Schulungen bereitgestellt.

Zu den Etiketten

CLP – Verordnung

Die wesentliche Inhalte der CLP – Verordnung sind bezogen auf die Einstufung der chemischen Stoffe bzw. Gemische, welche anhand ihrer Gefährlichkeitsmerkale (z.B. umweltgefährlich, entzündbar,…) eingestuft werden. Für die Kennzeichnung werden standardisierte Gefahrensymbole verwendet, sowie stoffspezifische Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) ausgewiesen. Des Weiteren ist die Verpackung ein sehr wichtiger Bestandteil, welches dazu führt Risiken während der Lagerung und dem Transport zu minimieren.

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REACH-Verordnung

Die REACH-Verordnung betrifft alle Unternehmen, die sich als Hersteller, Importeure und Anwender von chemischen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen innerhalb der EU klassifizieren. Diese Verordnung ist der Vorreiter der globalen Chemiekalienverordnung und beeinflusst alle Unternehmen, die in den EU-Markt exportieren möchten. Eine der wesentlichsten Anforderungen für Unternehmen, ist die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblätter für den Kunden. Die Zusammenstellung können Sie aus der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) mit jeweilige Informationen entnehmen. Zu den Vorteilen dieser Verordnung zählt (abgesehen von Schutz von Mensch, Tier und Umwelt) die Transparenz und Nachverfolgbarkeit der Lieferkette und die Innovationsförderung, die zur Entwicklung von Alternativen zu gefährlichen chemischen Stoffen anreizen soll.

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Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) setzt die Richtlinien wie die REACH- und CLP- Verordnung. Das Ziel ist hierbei das Inverkehrbringen, die Abgabe und die Verwendung von gefährlichen Stoffen und Gemischen zu beschränken oder zu verbieten, um Gefahren zu minimieren. Zu den Betroffenen zählen hier außer Hersteller, Händler und Einzelhändler auch Gewerbliche Anwender und Privatpersonen, die mit gefährlichen Chemikalien umgehen. Zu den betroffenen Stoffen und Gemischen zählen z.B. Pflanzenschutzmittel, CMR-Stoffe (krebserzeugend, erbgutverändernd und/oder fortpflanzungsgefährdend) oder auch starkätzende Chemikalien.

Zu den Etiketten

Der Unterschied zu den anderen Verordnungen ist, dass diese konkret den Verkauf und die Abgabe der Stoffe innerhalb Deutschlands regelt und zusätzlich den Abgabebereich und die Sachkundeanforderung festlegt. Das bedeutet, dass Online-Händler sicherstellen müssen, dass nur berechtigte Personen die Produkte erwerben können. Abgesehen davon gelten strenge Dokumentations- und Beratungspflichten, um den sicheren Umgang zu gewährleisten.

Bekanntermaßen können bei Verstößen Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen drohen...

Zu diesem Thema haben wir bereits einen ausführlichen Blogbeitrag geschrieben.

Diesen finden Sie hier

 

Im Bezug auf gefährliche Stoffe im Onlineshop:

Klarheit für Verkäufer und Käufer

Allgemeine Produktkennzeichnungspflicht

Die genaue Produktbeschreibung, Verständliche Information zum Produkt, wie Name, Art, Materialzusammensetzung bzw. Inhaltsstoffe, Menge, Preis, Größe und Gewicht.

Sicherheitsdatenblätter

Eine besonders wichtige Pflicht von Onlineshop Betreibern, die leider viele außer Acht lassen, sind die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblätter für die Kunden. Diese müssen während dem Einkaufen für den Kunden ersichtbar sein bzw. spätestens müssen Kunden diese bis zur Lieferung erhalten.

Kennzeichnung

Die Kennzeichnung von UN-Nummern, Gefahrenklassen, Gefahrhinweise und Piktogramme für Gefahren sollten hierbei angegeben werden.
Produkte, die eine gefährliche Zusammensetzung enthalten müssen nach der CLP-Verordnung gekennzeichnet werden:
Gefahrenpiktogramme: Symbole weisen auf die auf physikalische Gefahren (z.B. leicht entzündbar, explosiv), Gesundheitsgefahren (z.B. giftig, ätzend) und Umweltgefahren hin
Gefahrhinweise (H-Sätze): Beschreibung der spezifischen Gefahren
Sicherheitshinweise (P-Sätze): sind die Angaben zur sicheren Handhabung und Lagerung des ProduktsHerstellerangaben: Kontaktinformationen des Herstellers oder Importeurs

Inhaltsstoffe

Ausführliche Beschreibung der beinhaltenden Stoffe und der Zusammensetzung des Produktes (Inhaltsstoffe inkl. Mengenangaben)

CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung gibt Auskunft darüber, dass ein Produkt den europäischen Sicherheits-, Gesundheits-, und Umweltschutzanforderungen entspricht.

Negatives Beispiel

Ein Beispiel für eine B2C Branche, in denen vielen kleinere Onlineshop am Markt sind aber deutlich wird, dass die Vorschriften von vielen Betreibern nicht oder nicht in vollem Umfang eingehalten werden, sind bspw. Online Shops für Nageldesign. Die Gründe für das Nicht-Einhalten können vielseitig sein.

 

Hier ein Beispiel über die fehlende Angabe von Inhaltsstoffe. Des Weiteren ist nicht erkennbar, ob die Artikel GHS-Symbole enthalten. Wie bisher gesehen gibt es viele Regulierungen und teilweise Interpretationsspielraum. Deshalb ist es schwierig in Einzelfällen zu beurteilen, ob ein Shop zu 100% an Regeln hält.

Verpackung, Kennzeichnung und Versand

Es gibt unterschiedliche Verpackungen für Gefahrgut die aus unterschiedlichen Materialien zusammengesetzt sind. Hierbei unterscheiden sich die Formen wie Kartons, Kanister, IBCs oder Fässer. Um einen gesicherten Transport zu gewährleisten, müssen die Produkte in zugelassene Verpackungen ordnungsgemäß gelagert werden. Für den Versand innerhalb Deutschlands und Europa müssen die Verpackungen dicht, widerstandsfähig und für das spezifische Gefahrgut geeignet sein. Je nach dem welches Produkt versandt werden soll, wird die Etikettierung außerhalb mit Gefahrzettel (z.B. Klasse 3 für entzündbare Flüssigkeiten), UN-Nummern (Klassifizierung zur Identifikation des Gefahrguts) und ggf. weiteren Kennzeichnungen wie einer Handling-Markierung (z.B: „Oben“ oder „Achtung zerbrechlich“) versehen. Für die Nachweisbarkeit müssen die Transportdokumente mitgeführt werden. Diese beinhalten Angaben zu den UN-Nummern und die offizielle Benennung des Stoffes, Gefahrenklasse, Verpackungsgruppen, sowie die Absender- und Empfängerdaten. Ein Sicherheitsdatenblatt ist für den Transport von chemischen Produkten erforderlich. Abgesehen davon sollte das Personal auf jeden Fall gemäß ADR 1.3 geschult sein und für den Notfall sollten Schutzausrüstungen und Feuerlöscher griffbereit sein. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Lagerung während dem Transport. Je nach Gefahrstoff sollte sichergestellt sein, dass z.B. keine Säuren neben Basen gelagert sind.

Unsere Etiketten und Packmittelprozesse

Orangene Warntafeln:
Diese Schilder zeigen die UN-Nummer und Gefahrnummer. Unsere Warntafeln sind speziell für die sichere Kennzeichnung von Gefahrgut gemäß ADR, RID, IATA und IMDG Code entwickelt worden

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Placards:
Die Farbe und Nummer des Gefahrenzettels kennzeichnet in der Regel dabei die Gefahrgutklasse. In diesem Format stellen wir auch das Zusatzkennzeichen für erwärmte Stoffe bereit.

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Gefahrzettel:
Diese Aufkleber zeigen die Gefahrenklassen und Unterklasse des eigentlichen Versandstücks an.

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Technische Namen:
bieten eine klare Identifizierung von gefährlichen Stoffen gemäß den neuesten Vorschriften des IMDG Code 2023.

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Fazit

Zusammenfassend gesagt müssen Produkte, die chemische Stoffe enthalten, korrekt verpackt und eindeutig etikettiert werden um potenzielle Risiken für die Umwelt und Menschen zu minimieren. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, die jeweilig geltenden Verordnungen zu verstehen und konsequent umzusetzen. Besonders im Onlinehandel ist es wichtig, dass spezifische Pflichtangaben klar und transparent dargestellt werden, um Kunden umfassend zu informieren und gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Neben der richtigen Verpackung und Kennzeichnung müssen Onlineshopbetreiber sicherstellen, dass Personal für Transporte entsprechend geschult sind um im Notfall angemessen zu reagieren. Für den Versand bzw. dem Transport der Produkte ist die Anbringung der jeweiligen Kennzeichnung zur Identifikation ein zwingender Bestandteil. Da es in der Praxis häufig Interpretationsspielräume und Verstöße gibt, insbesondere in Nischenbereichen wie dem Nageldesign, ist es umso wichtiger, sich intensiv mit den geltenden Vorschriften auseinanderzusetzen und diese konsequent anzuwenden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Versand von chemischen Produkten sicher und verantwortungsvoll erfolgt.

Kontaktieren Sie uns heute noch, um mehr über unsere Gefahrgutetiketten und weitere Intralogistiklösungen zu erfahren und einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

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Unsere Philosophie

Bei BOXLAB Services stehen Qualität, Service und Kundenzufriedenheit an erster Stelle. Trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen der Inflation möchten wir unseren Kunden hochwertige Gefahrgutetiketten wie Gefahrzettel zu attraktiven Preisen anbieten. Besuchen Sie unsere Webseite, um die neuen Preise zu entdecken und von den erweiterten Bestellmöglichkeiten zu profitieren. Wir sind stolz darauf, Ihnen weiterhin erstklassige Produkte und einen herausragenden Kundenservice bieten zu können.