Im Oktober 2025 hat die EU mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2025/1801 eine neue Grundlage geschaffen, um die Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter weiter zu erhöhen. Die neue Einstufung von Verstößen, die Vereinheitlichung von Kontrollen und die klare Verteilung von Verantwortlichkeiten machen deutlich: Wer gefährliche Güter transportiert, muss die geltenden ADR-Vorgaben lückenlos einhalten – besonders bei der Kennzeichnung.
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Relevanz für alle Beteiligten
Was regelt die neue Richtlinie 2025/1801 konkret?
Die drei Risikokategorien im Überblick
Warum korrekte Gefahrgutkennzeichnung jetzt noch wichtiger wird
Konsequenzen bei Verstößen gegen ADR-Vorschriften
Wie BOXLAB Services Sie bei der Kennzeichnung unterstützt
Unser Angebot für Sie
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FAQ: Gefahrgutrichtlinie 2025/1801, ADR-Verstöße und Kennzeichnung
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Relevanz für alle Beteiligten
Für Gefahrgutbeauftragte, Logistikleiter und alle Verantwortlichen in der Transportkette ist das hoch relevant – fehlerhafte oder fehlende Kennzeichnungen waren schon immer sicherheitskritisch, doch die neue Klassifizierung als “mittleres Risiko” unterstreicht ihre Brisanz nochmals deutlich. Die Richtlinie bekräftigt, was Fachleute längst wissen: Die richtige Kennzeichnung ist kein Nebenbei-Thema, sondern sicherheitsrelevant. Als Spezialist für rechtskonforme Kennzeichnung sehen wir bei BOXLAB Services täglich, welche Auswirkungen kleine Fehler haben können – und wie einfach sich viele davon vermeiden lassen.
Schon kleine Fehler bei Gefahrzetteln oder UN-Nummern können im Ernstfall gravierende Folgen haben. Entsprechend begrüßen wir die neuen Regelungen, die die Sicherheit erhöhen und einheitliche Kontrollen in Europa fördern. In diesem Blogbeitrag erklären wir, was die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1801 konkret regelt, wie die neuen Risikokategorien aussehen und warum korrekte Gefahrgutkennzeichnung jetzt noch wichtiger wird. Außerdem zeigen wir, welche Bußgelder im Gefahrguttransport drohen und wie wir bei BOXLAB Services Ihnen helfen, ADR-konforme Kennzeichnung sicherzustellen.
Was regelt die neue Richtlinie 2025/1801 konkret?
1.
Die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1801 – mitunter als „Gefahrgutrichtlinie 2025/1801“ bezeichnet – ergänzt und verschärft die bisherigen ADR-Vorgaben für Straßentransporte gefährlicher Güter. Konkret werden die bestehenden EU-Vorschriften für Gefahrgutkontrollen (insbesondere die Richtlinie (EU) 2022/1999) an den aktuellen ADR-Stand 2025 angepasst. Dadurch gelten die alle zwei Jahre aktualisierten ADR-Regeln nun eins-zu-eins auch für die Straßenkontrollen in der EU.
2.
Ein zentrales Element der neuen Richtlinie ist die einheitliche Prüfliste für Gefahrgutkontrollen. Künftig nutzen alle Kontrollbehörden in Europa dieselbe Checkliste, um ADR-Transporte zu überprüfen. Diese Liste enthält klare Prüfpunkte – von der Fahrzeugausrüstung (z. B. Feuerlöscher) über die Dokumente (Beförderungspapiere, ADR-Schulungsnachweise) bis zur Ladungssicherung. Jeder Punkt verweist auf konkrete ADR-Vorschriften, was eine konsistente Anwendung sicherstellt. So wird verhindert, dass Kontrollen unterschiedlich ausfallen, je nachdem in welchem Land sie stattfinden.
3.
Zudem erweitert die Richtlinie den Verantwortungsbereich entlang der gesamten Logistikkette. Erstmals werden die Pflichten aller Beteiligten – Absender, Verlader, Füller, Beförderer, Empfänger usw. – explizit aufgelistet. Damit wird transparent, wer für welche Vorschriften verantwortlich ist. Tritt ein Verstoß auf (etwa eine fehlende Kennzeichnung am Versandstück), lässt sich klarer zuordnen, welche Partei in der Kette haftbar gemacht werden kann. Dieses Prinzip der Rückverfolgbarkeit soll die Compliance in jedem Schritt fördern und Schlupflöcher schließen.
4.
Nicht zuletzt schafft die neue Richtlinie eine gemeinsame Basis für die Ahndung von Verstößen. Gefahrgut-Verstöße werden nun EU-weit in drei Gefahrenkategorien eingestuft – analog zur Schwere des Risikos, das sie darstellen. Im nächsten Abschnitt geben wir einen Überblick über diese Kategorien I, II und III und was sie bedeuten.
Die drei Risikokategorien im Überblick
Die Richtlinie (EU) 2025/1801 führt eine neue Klassifizierung von Verstößen im ADR-Bereich ein. Jeder festgestellte Mangel wird einer von drei Kategorien zugeordnet, die den Gefährdungsgrad widerspiegeln:
Kategorie I (hohes Risiko)
Schwerwiegende Verstöße, die eine sofortige Unterbrechung der Fahrt erfordern. Beispiele: Austreten gefährlicher Stoffe (Leckagen), vollständig fehlende ADR-Dokumentation oder kein ADR-Führerschein des Fahrers. Solche Fälle bedeuten akute Lebensgefahr, schwere Verletzungsgefahr oder erhebliche Umweltschäden und führen zum sofortigen Stopp des Fahrzeugs durch die Behörden.
Kategorie II (mittleres Risiko)
Verstöße, die umgehend korrigiert werden müssen, aber nicht direkt das höchste Risiko darstellen. Dazu zählen falsche oder fehlende Kennzeichnungen an Fahrzeugen oder Versandstücken, defekte Feuerlöscher an Bord sowie ähnliche Mängel. Diese Verstöße stellen ein beträchtliches Sicherheitsrisiko dar – sie können Verletzungen oder Umweltschäden nach sich ziehen – und werden daher als mittelschwer eingestuft. Die Weiterfahrt darf in der Regel erst nach sofortiger Nachbesserung erfolgen (z. B. Anbringen der korrekten Gefahrgutkennzeichnung vor Ort).
Kategorie III (geringes Risiko)
Leichte Verstöße oder formale Fehler, die keine unmittelbare Gefahr verursachen. Darunter fallen z. B. geringfügige Dokumentationsmängel, Rechtschreibfehler in Papieren oder ähnliche Unsauberkeiten. Solche Mängel müssen zwar behoben werden, wirken sich aber nicht wesentlich auf die Transportsicherheit aus und können ggf. auch nach Abschluss der Fahrt korrigiert werden.
Wichtig:
Auch Kategorie-III-Verstöße bleiben kein Kavaliersdelikt, aber die neue Einstufung macht deutlich, dass insbesondere die Kategorien I und II mit hoher Priorität behandelt werden. Ein fehlendes Gefahrgutetikett ist nun ausdrücklich kein „Bagatellfall“ mehr, sondern ein mittleres Risiko – mit Folgen für alle Beteiligten. Im nächsten Abschnitt beleuchten wir, warum gerade die Gefahrgutkennzeichnung im Zuge dieser Neueinstufung so kritisch ist.
Warum korrekte Gefahrgutkennzeichnung jetzt noch wichtiger wird
Die neuen EU-Risikokategorien bedeuten, dass die korrekte ADR-Kennzeichnung oberste Priorität hat. Wird bei einer Kontrolle eine falsche oder unleserliche Kennzeichnung festgestellt, wird offiziell das mittlere Risikopotential (Kategorie II) erreicht. Dies zwingt zu unmittelbarem Handeln: Der Fahrer muss die Kennzeichnung sofort korrigieren, bevor die Fahrt fortgesetzt werden darf. Eine solche Zwangspause kostet Zeit, Geld und Nerven und lässt sich durch Prävention vermeiden.
Neben dem zeitlichen Verzug drohen handfeste Konsequenzen. Die Behörden leiten bei Kategorie II in der Regel ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, was empfindliche Bußgelder nach sich ziehen kann. Je nach Land und Schwere liegen diese oft im mittleren drei- bis vierstelligen Eurobereich (z. B. in Österreich bis zu 4.000 € je Verstoß). Zusätzlich verursacht ein Kennzeichnungsfehler Image-Schäden, da Kunden und Partner mitbekommen, dass Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten wurden. Im Wiederholungsfall drohen verschärfte Kontrollen und strengere Auflagen durch die Behörden.
Aus der Praxis kennen wir die häufigsten Fehler, die zu Beanstandungen führen. An erster Stelle stehen beschädigte oder abgelöste Etiketten, weil ungeeignetes Material verwendet wurde oder die Haftung mangelhaft ist. Auch falsche Gefahrzettelnummern (etwa die falsche Klassenziffer) oder fehlende UN-Nummern auf Verpackungen oder Warntafeln sind ein klassischer Fehler. Ein weiterer kritischer Punkt sind überklebte oder unleserliche Etiketten, falsch angebrachte Placards oder die Vermischung unterschiedlicher Kennzeichnungssysteme. Jeder dieser Fehler kann dazu führen, dass ein ansonsten korrekter Transport als unsicher eingestuft wird – allein aufgrund der Kennzeichnung.
Gefahrgutetiketten sind nicht bloß Formalität, sie tragen aktiv zur Sicherheit bei. Sie warnen alle Beteiligten (Fahrer, Lagerpersonal, Einsatzkräfte) vor den spezifischen Gefahren der Ladung. Fehlende oder falsche Kennzeichen gefährden daher im Ernstfall Menschenleben und Umwelt, da Einsatzkräften wichtige Informationen fehlen. Die Richtlinie 2025/1801 unterstreicht dies, indem sie Kennzeichnungsmängel konsequent als Risiko einstuft. Für Unternehmen gilt: Nur eine 100 % ADR-konforme Kennzeichnung garantiert einen rechtssicheren und sicheren Gefahrguttransport und vermeidet kostspielige Zwischenfälle.
Typische Fehlerquellen – und wie man sie vermeidet
Aus unserer Praxis bei BOXLAB Services kennen wir die häufigsten Ursachen für fehlerhafte Kennzeichnung:
- Abgelöste Etiketten, z. B. durch ungeeigneten Kleber oder Nässe
- Beschädigte Gefahrzettel, etwa beim Verladen oder durch Witterung
- Falsche oder veraltete Gefahrzettelnummern (Klasse, Unterklasse etc.)
- Fehlende UN-Nummern, insbesondere bei Kleinmengen oder umetikettierten Gebinden
- Überklebte oder unleserliche Etiketten, oft beim Recycling oder Mehrwegbehältern
Viele dieser Probleme lassen sich mit hochwertigen Materialien, dem richtigen Zubehör und einer geschulten Anwendung vermeiden.





Konsequenzen bei Verstößen gegen ADR-Vorschriften
Wie sehen nun konkrete Szenarien aus, wenn die Kennzeichnung oder andere ADR-Vorschriften nicht stimmen? Stellen Sie sich folgendes Beispiel vor: Ein LKW mit Gefahrgut wird auf der Autobahn kontrolliert. Die Beamten entdecken, dass an der Rückseite die Warntafel fehlt und einige Fässer keine UN-Nummern tragen. Nach der neuen Richtlinie wird dieser Verstoß als Kategorie II eingestuft – mittleres Risiko – da eine falsche bzw. fehlende Kennzeichnung vorliegt.
Die Weiterfahrt wird sofort gestoppt. Noch an Ort und Stelle muss der Fahrer die korrekten Tafeln und Etiketten anbringen, bevor es weitergehen darf. Die verlorene Zeit bringt den Lieferzeitplan durcheinander. Zudem leiten die Kontrolleure ein Verfahren ein: Ein Bußgeld ist so gut wie sicher. Je nach Verantwortlichkeit können sowohl der Fahrer als auch das Unternehmen zur Kasse gebeten werden.
In unserem Beispiel hätte der Absender dafür sorgen müssen, dass alle Versandstücke ordnungsgemäß gekennzeichnet sind – möglicherweise wird also auch gegen den Verlader/Absender ein Verfahren eröffnet.
Dieses Beispiel zeigt: Die Behörden verstehen bei ADR-Verstößen keinen Spaß. Bereits „mittelschwere“ Mängel wie Kennzeichnungsfehler ziehen spürbare Konsequenzen nach sich. Laut Vorgaben der EU-Kommission darf ein Fahrzeug mit gefährlicher Ladung bei schwerwiegenden oder mittleren Verstößen erst weiter, nachdem die Mängel behoben sind. Ist dies vor Ort nicht möglich, wird das Fahrzeug notfalls zur nächsten geeigneten Stelle eskortiert oder sogar sichergestellt. Ein Mangel an vorgeschriebenen Dokumenten oder ihre Unrichtigkeit kann beispielsweise zur sofortigen Fahrzeugfestsetzung und strafrechtlichen Sanktionen führen.
Ähnlich streng wird ein fehlendes Gefahrzettel oder eine falsche Placard bewertet – die Behörden werten dies als Gefährdung, die umgehend zu beseitigen ist. Zusätzlich zum unmittelbaren Aufwand drohen nachträglich Bußgeldbescheide, Punkte in Flensburg (für den Fahrer in Deutschland) und bei schweren Verstößen unter Umständen sogar der Entzug von Genehmigungen oder Fahrverbot. Unternehmen, die wiederholt negativ auffallen, müssen mit häufigeren Kontrollen und einem Reputationsschaden rechnen. Kurz gesagt: Die korrekte Einhaltung der ADR-Vorschriften ist nicht optional, sondern Pflicht – und die neuen Regeln verschärfen die Durchsetzung nochmals.
Wie BOXLAB Services Sie bei der Kennzeichnung unterstützt

ADR-konforme Etiketten und Placards:
geprüft, zertifiziert, haftstark und witterungsbeständig

Smarte Werkzeuge für saubere Anbringung:
Rakel, Reiniger, Sprühkleber für schwierige Untergründe

Praktische Beratung zur Kennzeichnungspraxis:
Anwendung, Materialwahl, Dokumentation

Frühzeitige & laufende Information:
z.B. über gesetzliche Änderungen – wie die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1801
NEU: Etikettenlöser
Ideal zum Entfernen alter oder falsch platzierter Etiketten ohne Rückstände.
Die Anwendung ist denkbar einfach, aber sicherheitsrelevant.
Anwendung:
- Dose vor Gebrauch gut schütteln.
- Das Etikett aus ca. 20 cm Abstand einsprühen.
- Kurz einwirken lassen.
- Das Etikett anschließend mit einem Spachtel abheben.
Tipp: Empfindliche Oberflächen (z. B. lackierte Container) vorher mit Kreppband schützen, um mögliche Farbablösungen zu vermeiden.
Angesichts der verschärften Anforderungen fragen Sie sich vielleicht: Wie kann ich sicherstellen, dass meine Gefahrgutkennzeichnung jederzeit korrekt und rechtskonform ist? Hier kommen wir von BOXLAB Services ins Spiel. Als Spezialist für Kennzeichnungslösungen im Gefahrgutbereich kennen wir die Praxis und die gesetzlichen Vorgaben bis ins Detail. Unsere Mission ist es, Ihnen sichere, effiziente und konforme Kennzeichnungslösungen zu bieten – damit Sie sich um Bußgelder und Risiken keine Sorgen machen müssen.
Unser Angebot
Unsere Expertise
Wir bei BOXLAB Services haben jahrelange Erfahrung mit Gefahrgutetiketten, Placards und Markierungen aller Art. Wir wissen, welche Materialien den Strapazen des Transports standhalten und wie Etiketten angebracht werden müssen, damit sie während der gesamten Beförderung bombenfest sitzen. All unsere Gefahrgutlabels sind nach ADR/RID/IMDG zertifiziert (Stichwort: Seewasserbeständigkeit etc.) und erfüllen sämtliche Normen in Bezug auf Größe, Farbe und Symbolik. Kurz: Mit unseren Produkten sind Sie auf der sicheren Seite, was die formalen Vorgaben der Gefahrgutkennzeichnung angeht.
Praxisorientierte Lösungen
Doch Produkt ist nicht alles – genauso wichtig ist die richtige Anwendung. Daher unterstützen wir Sie nicht nur mit hochwertigen Etiketten, sondern auch mit praxisnaher Beratung. Unsere Experten zeigen Ihnen, wie Sie typische Fehler (siehe oben) vermeiden: angefangen bei der Lagerung der Etiketten, über die Vorbereitung des Untergrunds (saubere, trockene Flächen) bis hin zur Kontrolle jeder Sendung auf vollständige Kennzeichnung. Auf Wunsch führen wir auch Schulungen durch oder stellen Checklisten bereit, damit Ihr Team immer auf dem neuesten Stand bleibt. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz reduzieren wir das Risiko von Kennzeichnungsfehlern erheblich.
Innovative Kennzeichnungslösungen
Der 3in1 MultiMark vereint drei entscheidende Kennzeichnungselemente auf einem einzigen Etikett: Gefahrzettel, ADR-Versandetikett (z. B. mit „Overpack/Umverpackung“) und individuelle UN-Nummer. Das spart nicht nur Zeit, sondern optimiert auch die operativen Abläufe in Versand und Lager. Dank dieser Kombination reduzieren Unternehmen ihren Materialeinsatz, vereinfachen die Lagerhaltung und minimieren Fehlerquellen beim Bekleben. Mit dem 4in1 MultiMark geht BOXLAB Services noch einen Schritt weiter: Neben Gefahrzettel, UN-Nummer und Versandetikett enthält diese Variante zusätzlich Ausrichtungspfeile. Damit bietet sie eine vollumfängliche Kennzeichnungslösung für Verpackungen, die besondere Handhabungshinweise benötigen. Auch hier gilt: Ein Etikett – alle wichtigen Informationen auf einen Blick.
Ihr Vorteil
Durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner wie BOXLAB Services sparen Sie Zeit und reduzieren Ihr Haftungsrisiko. Sie müssen nicht selbst jede ADR-Änderung verfolgen – wir tun das für Sie und stellen sicher, dass unsere Produkte und Empfehlungen stets aktuell sind. Ob es um neue Richtlinien wie 2025/1801 geht oder die alle zwei Jahre angepassten ADR-Regularien: Wir informieren Sie proaktiv und helfen, die Neuerungen in die Praxis umzusetzen. Gerade jetzt, da die Behörden genauer hinschauen, lohnt es sich, einen Kennzeichnungs-Check von unseren Experten durchführen zu lassen. Dabei prüfen wir Ihre Gefahrgutetiketten und Prozesse auf Herz und Nieren. Etwaige Lücken können wir gemeinsam schließen, bevor der nächste Inspektor sie findet.
Safety First – jetzt Kennzeichnung prüfen und profitieren
Die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1801 bringt es auf den Punkt: Gefahrguttransporte müssen lückenlos und sauber gekennzeichnet sein, damit Sicherheit und Compliance gewährleistet sind. Neue Kategorien von Verstößen, insbesondere die mittleren Risiken der Kategorie II, machen deutlich, dass fehlerhafte Gefahrgutkennzeichnung kein geringfügiges Versehen mehr ist. Unternehmen sind gut beraten, proaktiv vorzusorgen, um Verstöße und deren Folgen zu vermeiden. Dazu gehört, das eigene Kennzeichnungssystem auf den Prüfstand zu stellen, Mitarbeiter zu schulen und qualitativ hochwertige Etiketten einzusetzen.
Wir bei BOXLAB Services unterstützen Sie dabei mit Leidenschaft und Fachwissen. Als Ihr Partner für rechtskonforme Kennzeichnung sorgen wir dafür, dass Sie stets auf dem neuesten Stand der Vorschriften sind und praktische Lösungen an der Hand haben. Nutzen Sie die Gelegenheit, jetzt einen Kennzeichnungscheck durchzuführen oder sich von uns beraten zu lassen – bevor die neuen Regeln endgültig greifen und Kontrollen intensiver ausfallen. Denken Sie daran: Investition in Sicherheit und Compliance zahlt sich immer aus – durch weniger Zwischenfälle, reibungslosere Abläufe und ein gutes Gefühl bei jeder Gefahrgutsendung.
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FAQ: Gefahrgutrichtlinie 2025/1801, ADR-Verstöße und Kennzeichnung
Was ist die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1801?
Die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1801 ist eine von der EU-Kommission erlassene Ergänzung zum Gefahrgutrecht. Sie wurde am 13. Oktober 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und aktualisiert die Kontrollen für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße. Im Kern passt sie die bestehenden Vorschriften an die ADR-Änderungen 2025 an und führt eine einheitliche Prüf-Checkliste sowie drei Risikokategorien für Verstöße ein. Ziel ist es, EU-weit einheitliche Standards bei Gefahrgutkontrollen umzusetzen und die Sicherheit weiter zu erhöhen. Die Richtlinie tritt zum 2. November 2025 in Kraft; ab Juni 2026 müssen alle EU-Länder die neuen Regeln anwenden.
Welche Gefahrgut-Verstöße gelten als Kategorie II?
Kategorie-II-Verstöße sind mittelschwere Verstöße mit erheblichem Risiko, die aber noch keine unmittelbare Lebensgefahr darstellen. Laut Richtlinie zählen hierzu vor allem fehlende oder falsche Kennzeichnungen von Gefahrgut (z. B. falsche Gefahrzettel am LKW oder keine UN-Nummern auf der Verpackung) sowie technische Mängel wie ein defekter Feuerlöscher im Fahrzeug. Solche Verstöße erfordern eine sofortige Korrektur vor Ort, da sie ein potenzielles Risiko für Personen oder Umwelt bedeuten. Ebenfalls Kategorie II wären z. B. fehlende schriftliche Weisungen an Bord oder nicht ordnungsgemäß gesicherte Stücke, sofern keine unmittelbare Unfallgefahr besteht. Wichtig: Kategorie II ist kein geringfügiger Verstoß – die Behörden greifen hier bereits streng durch, allerdings ohne das Maximum (Fahrzeugstilllegung) wie bei Kategorie I auszuschöpfen.
Welche Strafen drohen bei falscher Gefahrgutkennzeichnung?
Werden bei einer Kontrolle falsche, unvollständige oder fehlende Gefahrgutkennzeichnungen festgestellt, drohen Bußgelder und weitere Sanktionen. Die genaue Höhe der Strafe hängt von nationalen Bußgeldkatalogen ab – in Deutschland bewegen sich die Bußgelder für Kennzeichnungsverstöße oft im mittleren dreistelligen Bereich pro Verstoß. In schwereren Fällen oder bei Kumulation mehrerer Verstöße sind auch vierstellige Summen möglich. Andere Länder kennen teils höhere Maximalstrafen (z. B. bis 4.000 € in Österreich für einen Kategorie-II-Verstoß). Neben Geldstrafen können Punkte in Flensburg (für Fahrzeugführer) anfallen, und Unternehmen riskieren wiederholte Kontrollen oder im Extremfall den Entzug von Genehmigungen. Auch Strafanzeigen sind möglich, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel ist. Kurz gesagt: Fehler bei der Gefahrgutkennzeichnung können teuer werden – finanziell wie rechtlich.
Warum ist ADR-konforme Kennzeichnung so wichtig?
Eine ADR-konforme Kennzeichnung stellt sicher, dass alle Gefahrgutvorschriften beim Transport eingehalten werden. Gefahrgutkennzeichen (Placards, Gefahrzettel, UN-Nummern) warnen vor den mitgeführten gefährlichen Stoffen und ermöglichen im Notfall die richtige Reaktion der Einsatzkräfte. Fehlt die korrekte Kennzeichnung, entsteht ein enormes Risiko: Im Unfall- oder Brandfall wissen Helfer eventuell nicht, womit sie es zu tun haben – mit potenziell fatalen Folgen. Zudem verlangt das Gesetz die exakte Kennzeichnung; Verstöße bedeuten Non-Compliance und können zu Unfällen, Haftungsansprüchen und Strafen führen. Die ADR-konforme Kennzeichnung ist daher zentral für die Sicherheit, Rechtskonformität und das Firmenimage. Unternehmen, die hier sauber arbeiten, schützen ihre Mitarbeiter, Umwelt und Reputation gleichermaßen. Nicht zuletzt ist eine lückenlose Kennzeichnung auch ein Qualitätsmerkmal gegenüber Kunden und Behörden.
Wie unterstützt BOXLAB Services bei der Gefahrgutkennzeichnung?
BOXLAB Services unterstützt Unternehmen umfassend bei der Einhaltung aller Kennzeichnungsvorschriften. Wir liefern zertifizierte Gefahrgutetiketten und Placards, die den ADR-Anforderungen entsprechen (haltbar, seewasserbeständig, normgerecht dimensioniert). Darüber hinaus bieten wir Beratungsleistungen an: Unsere Experten prüfen Ihre aktuellen Kennzeichnungsprozesse und zeigen Optimierungspotenziale auf (etwa bei Materialien oder Abläufen). Bei Bedarf schulen wir Ihr Personal in Kennzeichnungsthemen und informieren über neue Vorschriften wie die Richtlinie 2025/1801. Wir kümmern uns darum, dass Ihre Gefahrgutkennzeichnung jederzeit korrekt, aktuell und rechtssicher ist. Dadurch minimieren Sie das Risiko von Verstößen und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – den Rest erledigen wir.
Fazit: Jetzt handeln, statt später nachbessern
Die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1801 ist ein starkes Signal: Fehlerhafte Gefahrgutkennzeichnung wird als mittleres Risiko eingestuft – und entsprechend konsequent geahndet. Für Unternehmen heißt das: jetzt handeln, Prozesse prüfen, Etikettenqualität sicherstellen und interne Abläufe stärken.
Wir bei BOXLAB Services stehen Ihnen dabei zur Seite – mit Produkten, Wissen und Engagement. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Kennzeichnung jetzt auf ein sicheres Fundament zu stellen.
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Unser Sortiment umfasst durchdachte Lösungen, die Ihre Effizienz steigern und Arbeitsabläufe erleichtern.
Unsere PE-Tafeln bieten eine robuste und rückstandsfreie Oberfläche für die sichere Etikettierung. Das BOXLAB Maschinenputztuch sorgt in Kombination mit dem BOXLAB BIO-Reiniger für eine gründliche Reinigung, um eine optimale Haftung der Etiketten zu gewährleisten. Für professionelle Anwendungen bieten wir zudem Sprühkleber, der eine zuverlässige Befestigung ermöglicht.
Unsere Schulungsmaterialien unterstützen Trainer und Fachkräfte mit praxisnahen Lösungen, darunter Schulungssets mit Gefahrgutetiketten und magnetischen Placards.

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Unsere PE-Tafeln sind hochwertige Produkte, die als optimale Unterlage für Etiketten dienen. Dank ihrer robusten Eigenschaften und der problemlosen Etikettierung ohne zusätzlichen Reinigungsaufwand bieten sie eine effiziente Lösung für verschiedene Anwendungen. Die PE-Tafeln sind leicht, einfach zu handhaben und sowohl drinnen als auch draußen einsetzbar. Durch ihre widerstandsfähige Konstruktion sind sie eine zuverlässige Unterstützung in Ihrem Kennzeichnungsprozess.

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Sicherheit und Vorschriften im Überblick
Der Transport von Gefahrgut ist ein essenzieller Bestandteil vieler Branchen, erfordert jedoch ein hohes Maß an Sicherheit und gesetzlicher Konformität. Von der Einstufung in verschiedene Gefahrgutklassen über die richtige Kennzeichnung bis hin zu Verpackung, Sicherung und Verantwortlichkeiten – jeder Aspekt ist klar geregelt, um Risiken zu minimieren.
Ob auf der Straße (ADR), der Schiene (RID), zur See (IMDG-Code) oder in der Luft (IATA-DGR) – die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften ist entscheidend für einen sicheren und rechtskonformen Transport. Auch aktuelle Entwicklungen, technologische Innovationen und nachhaltige Lösungen spielen eine immer größere Rolle.
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