Datum:

10. Juli 2025

Kategorie:

Branchennews, Produkte, Tipps & Tricks, Unternehmen,

Versteckte Risiken beim Putztuch-Mietservice für Ihre WerkstattSaubere Sache? Achtung, Gefahrgut!
In jeder Werkstatt sind sie unverzichtbar: Maschinenputztücher. Doch wie managen Sie die Entsorgung der öl- und schmutzbeladenen Tücher? Viele greifen auf bequeme Putztuch-Mietservices zurück, bei denen verschmutzte Tücher abgeholt und gereinigt werden. Was auf den ersten Blick praktisch erscheint, birgt jedoch oft unbedachte Risiken, die besonders kleine Werkstätten in Schwierigkeiten bringen können. Wir beleuchten, warum Sie genau hinsehen sollten und welche sichere Alternative es gibt.

Der vermeintlich einfache Weg: Der Putztuch-Reinigungsservice

Das Prinzip ist bekannt: Ein Dienstleister liefert saubere Putztücher, sammelt die verschmutzten wieder ein und kümmert sich um deren Reinigung und Entsorgung. Das nimmt den Werkstätten Arbeit ab und spart augenscheinlich Aufwand. Doch hier beginnt ein Bereich, der oft übersehen wird: Der Transport von öl- und schmutzgetränkten Putztüchern ist kein einfacher Mülltransport – er fällt unter das Gefahrgutrecht!

Direkt zur Alternative

Es sollte betont werden, dass eine Einstufungspflicht für diese Materialien besteht. Die tatsächliche Klassifikation (z.B. Flammpunkt, Art und Konzentration der Chemikalien) hängt immer vom konkreten Inhalt der Verunreinigungen ab. Für eine fundierte Klassifikation sind daher oft ein Sicherheitsdatenblatt der Substanzen sowie eine Gefährdungsbeurteilung notwendig.

Die unsichtbaren Fallstricke: Nachteile des Putztuch-Mietservice und Ihre Haftung

Sobald Ihre ölverschmutzten Putztücher das Gelände Ihrer Werkstatt verlassen, sind sie Teil einer Logistikkette, die strengen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Hier sind die Hauptprobleme und Risiken, die bei einem externen Putztuch-Service auf Sie zukommen könnten:

Der Gefahrgutstatus Ihrer Putztücher: Mehr als nur "Abfall"

Verunreinigte Putztücher, insbesondere solche mit Ölen, Fetten, Farben oder Lösemitteln, können als Gefahrgut eingestuft werden (oft unter UN-Nummern wie UN 3175 oder UN 1856). Dies liegt an ihrer Entzündlichkeit oder der Gefahr der Selbstentzündung. Das bedeutet: Für den Gefahrgut Putztücher Transport gelten besondere Vorschriften hinsichtlich Verpackung, Kennzeichnung und Begleitpapieren.

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Die Rolle des "Verladers": Ihre (Mit-)Verantwortung im Fokus

Im Gefahrgutrecht ist der Verlader die Person oder das Unternehmen, das die Gefahrgüter einem Beförderer zur Beförderung übergibt (gemäß ADR Abschnitt 1.4.2.1.1). Auch wenn Sie einen Dienstleister beauftragen, bleiben Sie in der Regel der Verlader der verschmutzten Tücher, da diese aus Ihrer Werkstatt stammen und von Ihnen für den Transport bereitgestellt werden. Als Verlader haben Sie umfassende Pflichten (sogenannte Verladerpflichten Werkstatt): Sie müssen sicherstellen, dass die Güter korrekt klassifiziert, in zugelassenen Behältern verpackt und diese korrekt gekennzeichnet und bezettelt sind (Gefahrzettel, UN-Nummer). Auch für die Vollständigkeit und Korrektheit der Begleitpapiere tragen Sie eine Mitverantwortung. Wichtiger Hinweis: Zur Absicherung ist auch eine vertragliche Rollenklärung möglich, z.B. durch Übertragung bestimmter Pflichten per Vertrag nach ADR 1.4.3.1. Dies könnte die Übergabe klassifizierter und verpackter Ware an den Dienstleister umfassen, der dann gegebenenfalls auch als Verpacker agiert.

Hohes Haftungsrisiko: Die "Werkstatt Haftung Putztuchservice"

Stellen Sie sich vor, während des Transports der abgeholten Tücher kommt es zu einem Unfall, oder eine Verkehrskontrolle deckt Mängel auf (z.B. falsche Kennzeichnung, unzureichende Ladungssicherung, fehlende Papiere). Die Konsequenz: Auch wenn der Transportunternehmer primär für Mängel beim Transport verantwortlich ist, kann die Werkstatt als Verlader bei unzureichender Vorbereitung oder Pflichtverletzung mitverantwortlich gemacht werden. Das kann hohe Bußgelder, die Übernahme von Bergungs- und Reinigungskosten sowie rechtliche Konsequenzen bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung nach sich ziehen.

Versicherungsschutz: Deckt Ihre Police wirklich alles ab?

Ein oft übersehener Punkt: Viele Werkstätten gehen fälschlicherweise davon aus, dass ihre allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung im Schadensfall bei einem Gefahrguttransport greift. Doch Achtung: Schäden, die durch die Nichtbeachtung von Gefahrgutvorschriften entstehen, oder solche, die bei der Beförderung von Gefahrgütern auftreten, sind häufig von Standardversicherungen ausgeschlossen oder nur über spezielle Zusatzklauseln abgedeckt. Im Ernstfall könnten Sie auf einem enormen Schaden sitzenbleiben, der Ihre Existenz bedroht. Handlungsempfehlung: Fragen Sie explizit bei Ihrem Versicherer nach! Konkrete Formulierungen wie „Deckt Ihre Betriebshaftpflicht Schäden bei Transporten von UN 3175 oder UN 1856 ab, wenn ich als Verlader auftrete?“ geben Ihnen zusätzliche Sicherheit.

Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten

Die Verpflichtung zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ergibt sich gemäß § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV), wenn Sie regelmäßig gefährliche Güter befördern, verladen oder verpacken. Das Überschreiten der 1000-Punkte-Grenze kann ein deutliches Indiz dafür sein, dass eine solche regelmäßige Tätigkeit vorliegt. Auch wenn der Mietservice die Abholung organisiert: Da Sie die Tücher bereitstellen und Sie somit Verlader sind, können Sie in die Pflicht genommen werden, einen solchen Beauftragten zu benennen. Dies ist eine zusätzliche, oft kostspielige Verpflichtung (ob intern oder extern), die im Zusammenhang mit einem Putztuch-Mietservice schnell auf Sie zukommen kann – ein weiterer versteckter Kostenfaktor und eine zusätzliche administrative Last. Gerade für kleine Werkstätten ist dies eine erhebliche Bürde, die oft übersehen wird.

Die sichere Alternative: Maschinenputztücher kaufen statt mieten & eigene Putztuchreinigung Werkstatt

Warum sollten Sie diese Risiken eingehen, wenn es eine einfache und sichere Alternative gibt?

Wir plädieren für den Kauf Ihrer Maschinenputztücher und die eigene, kontrollierte Reinigung in speziell dafür vorgesehenen Industriewaschmaschinen:

  • Volle Kontrolle & Rechtssicherheit: Sie haben die volle Hoheit über den gesamten Lebenszyklus Ihrer Putztücher – vom ersten Gebrauch bis zur finalen Reinigung. Die Gefahrgutproblematik beim Transport entfällt, da die verschmutzten Tücher Ihr Gelände nicht als extern zu beförderndes Gefahrgut verlassen. Die komplexen und haftungsintensiven Verladerpflichten entfallen für Sie komplett, ebenso die Notwendigkeit eines Gefahrgutbeauftragten für diesen Prozess.
  • Voller Versicherungsschutz: Da kein externer Gefahrguttransport stattfindet, entfallen die spezifischen Risiken, die zu Lücken in Ihrem Versicherungsschutz führen könnten. Sie sind auf der sicheren Seite.
  • Kostenkontrolle: Langfristig können Kauf und Putztücher selber waschen oft kostengünstiger sein als ein fortlaufender Mietservice. Die Investition in eine geeignete Waschmaschine amortisiert sich schnell.
  • Transparenz und Nachhaltigkeit: Sie wissen genau, wie Ihre Tücher gereinigt werden und können die Umweltverträglichkeit des Prozesses selbst steuern.
  • Einfachheit: Weniger administrativer Aufwand und keine Abhängigkeit von externen Zeitplänen oder Qualitätsstandards Dritter. Wichtiger Hinweis zur Umsetzung: Die Reinigung vor Ort sollte stets mit geeigneten Maschinen und unter Beachtung aller arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften erfolgen. Beachten Sie zudem, dass die anfallenden Abwässer ebenfalls überwachungspflichtig sein können – hier gelten gegebenenfalls Vorschriften aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) oder kommunalen Abwassersatzungen.

Unsere Empfehlung für Ihre Werkstatt: Kontrolle und Sicherheit

Gerade für kleine und mittelständische Werkstätten ist es entscheidend, Risiken zu minimieren und sich auf das Kerngeschäft konzentrieren zu können. Der Kauf von hochwertigen Maschinenputztüchern in Verbindung mit einer eigenen Putztuchreinigung bietet Ihnen:

  • Rechtssicherheit
  • Voller Versicherungsschutz
  • Kostenkontrolle
  • Unabhängigkeit
  • Keine Gefahrgutbeauftragtenpflicht für diese Tätigkeit

Vertrauen Sie auf bewährte Qualität und nehmen Sie die Kontrolle selbst in die Hand.

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Exkurs: Die Tausend-Punkte-Regel und ihre Tücken – Mengen, die schnell erreicht sind!

Um die Komplexität der Gefahrgutvorschriften besser zu verstehen, ist ein Blick auf die sogenannte „1000-Punkte-Regel“ (gemäß ADR 1.1.3.6) unerlässlich. Diese Grenze entscheidet darüber, ob ein Gefahrguttransport unter vereinfachten Bedingungen läuft oder ob die vollen, aufwendigen Gefahrgutvorschriften – inklusive der Notwendigkeit eines Gefahrgutbeauftragten und spezieller Fahrzeugkennzeichnung – greifen.

Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der Nettomasse (in kg) oder des Volumens (in Litern) eines Gefahrguts mit einem Multiplikator, der von seiner Beförderungskategorie abhängt.

Beispiele für ölverschmutzte Putztücher:

Für Putztücher mit entzündbaren Flüssigkeiten (z.B. UN 3175, Klasse 4.1): Diese fallen typischerweise in die Beförderungskategorie 2, mit einem Multiplikator von 3. Die 1000-Punkte-Grenze ist hier bereits bei etwa 333 Kilogramm Nettomasse überschritten (1000 Punkte/3 (Multiplikator)≈333 kg). Das entspricht dem Inhalt von oft nur wenigen großen 200-Liter-Sammelbehältern voller ölgetränkter Tücher.
Für ölhaltige Lappen, die zur Selbstentzündung neigen können (z.B. UN 1856, Klasse 4.2): Diese Stoffe fallen, sofern keine speziellen Befreiungen greifen (siehe unten), in die Beförderungskategorie 0, mit einem extrem hohen Multiplikator von 50. Hier ist die Grenze noch viel niedriger: Bereits über 20 Kilogramm Nettomasse überschreiten die 1000-Punkte-Regel (1000 Punkte/50 (Multiplikator)=20 kg). Das ist oft nicht einmal ein halb gefülltes kleines Fass!

Die kritische Rolle von Metallspänen:

Ein besonders wichtiger und oft unterschätzter Aspekt ist das Vorhandensein von Metallspänen in den Putztüchern. Diese sind in Werkstätten, wo die Tücher zum Reinigen von Maschinen und Werkstücken verwendet werden, fast immer vorhanden.

Das ist deshalb so entscheidend, weil die oft zitierte Ausnahmevorschrift für „Lappen, ölhaltig“ (UN 1856), die den Transport unter bestimmten Bedingungen vereinfachen könnte, explizit NICHT angewendet werden darf, wenn Metallspäne enthalten sind! Die Metallpartikel können nicht nur die Gefahr der Selbstentzündung fördern, sondern auch andere Risiken darstellen. Diese Einschränkung ist in der Sondervorschrift 650 oder in SV 670 des ADR geregelt (je nach genauer Fallkonstellation).

Fazit des Exkurses:

Diese Beispiele zeigen, wie schnell eine Werkstatt, selbst bei einem normalen Abholrhythmus, in die vollen Gefahrgutpflichten und damit in die volle Haftung geraten kann, wenn sie einen externen Putztuch-Service nutzt. Die genaue Klassifizierung und die Kenntnis der Mengen sind entscheidend, um die oft unbedachten Risiken zu vermeiden.

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BOXLAB Warntafeln
Gefahrgutetikett "GHS Etikett" gem. ADR, RID, IATA, IMDG Code
BOXLAB Placards
3in1 MultiMark Gefahrzettel, individualisiert, linksrotiert, 148x105mm, 4 Stk je Blatt
Gefahrzettel Rolle
4in1 MultiMark Gefahrzettel, individualisiert, 297x148mm, 2 Stk je Blatt
Hilfsmittel von BOXLAB Services
Norm DIN EN ISO 7010 die europaweit einheitlicher Standard für die Sicherheitskennzeichnung ist
ADR Kennzeichen, elektronisches Beförderungspapier, 250x250mm, 1 Stk je Blatt
GHS Etikett 105x74mm, 8 Etiketten je Blatt
BOXLAB Technische Namen
Kennzeichen ADR Sondervorschrift 188, UN3481, 100x100mm, 1 Stk pro Blatt
Tankcontainer / Container Etikett, Stapler, 295x200mm, 1 Stk pro Blatt
BOXLAB Hazard Line - Socken, 4.3 Dangerous When Wet, Größe 42-45

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Putztuch-Mietservice & Gefahrgut

Sind ölverschmutzte Putztücher immer Gefahrgut?

Ja, ölverschmutzte Putztücher und lösemittelhaltige Lappen gelten in den meisten Fällen als Gefahrgut. Das liegt an ihrer Entzündlichkeit oder der potenziellen Selbstentzündung. Die genaue Einstufung hängt von der Art und Konzentration der Verunreinigungen ab (oft UN 3175 oder UN 1856).

Wer ist der "Verlader", wenn ich einen Putztuch-Mietservice nutze?

Auch wenn ein externer Dienstleister die Tücher abholt, bleiben Sie als Werkstatt in der Regel der Verlader der verschmutzten Putztücher. Sie stellen die gefährlichen Güter für den Transport bereit und sind somit für deren korrekte Klassifizierung, Verpackung und Kennzeichnung mitverantwortlich.

Welche Risiken gehe ich als Verlader ein?

Als Verlader tragen Sie erhebliche Verantwortung. Bei Verstößen gegen das Gefahrgutrecht können Ihnen bei Unfällen oder Kontrollen Bußgelder, Schadensersatzforderungen und sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen. Ihre Haftung ist oft umfassender, als viele annehmen.

Deckt meine Betriebshaftpflichtversicherung Gefahrguttransporte ab?

In den meisten Fällen nein. Standard-Betriebshaftpflichtversicherungen schließen Schäden, die im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten oder der Nichteinhaltung von Gefahrgutvorschriften entstehen, oft aus. Sie sollten unbedingt Ihren Versicherer kontaktieren und klären, ob Sie eine spezielle Zusatzklausel für solche Risiken benötigen.

Wann brauche ich einen Gefahrgutbeauftragten, wenn ich einen Putztuch-Mietservice nutze?

Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten entsteht, wenn Sie regelmäßig gefährliche Güter zur Beförderung übergeben und dabei bestimmte Mengen (die 1000-Punkte-Regel des ADR) überschreiten. Da ölverschmutzte Putztücher schnell diese Mengen erreichen können (schon 20-333 kg je nach Klassifizierung), kann diese Pflicht auch für kleinere Werkstätten gelten, selbst wenn ein Service die Abholung übernimmt.

Warum sind Metallspäne in Putztüchern ein Problem?

Metallspäne sind in den meisten gebrauchten Maschinenputztüchern vorhanden. Dies ist ein entscheidender Faktor: Die vereinfachende Ausnahmeregelung für „ölhaltige Lappen“ (UN 1856) gilt explizit nicht, wenn Metallspäne enthalten sind! Das bedeutet, dass in diesem Fall die vollen, strengeren Gefahrgutvorschriften angewendet werden müssen, was die Komplexität und Ihr Haftungsrisiko erhöht.

Welche Vorteile bietet der Kauf von Maschinenputztüchern und die Eigenreinigung?

Wenn Sie Maschinenputztücher kaufen statt mieten und die Reinigung selbst durchführen (in einer geeigneten Industriewaschmaschine), vermeiden Sie die Gefahrgutproblematik beim Transport. Sie sind nicht mehr Verlader, reduzieren Ihr Haftungsrisiko erheblich, können Kosten kontrollieren und sind unabhängiger. Zudem entfällt die Notwendigkeit eines Gefahrgutbeauftragten für diese spezifische Tätigkeit.

Gibt es bei der eigenen Putztuchreinigung weitere Vorschriften zu beachten?

Ja, die eigene Putztuchreinigung in der Werkstatt sollte immer unter Beachtung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften erfolgen. Zudem können die anfallenden Abwässer überwachungspflichtig sein, sodass Sie hier auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und kommunale Abwassersatzungen beachten müssen.

Was passiert, wenn die 1000-Punkte-Regel überschritten wird?

Wird die 1000-Punkte-Regel überschritten, greifen die vollen Gefahrgutvorschriften. Das bedeutet strengere Anforderungen an Fahrzeugausrüstung, Fahrerqualifikation (ADR-Schein), Kennzeichnung des Transportfahrzeugs mit orangefarbenen Warntafeln und Großzetteln (Placards) sowie die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten.

Wie kann ich feststellen, ob meine Putztücher als Gefahrgut klassifiziert sind?

Die Klassifizierung Ihrer Putztücher als Gefahrgut hängt von den verwendeten Ölen und Substanzen ab. Am besten ziehen Sie die Sicherheitsdatenblätter der Stoffe heran, mit denen die Tücher verunreinigt wurden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem externen Gefahrgutbeauftragten beraten lassen oder mit Ihrem Dienstleister die genaue Klassifizierung abstimmen.