Datum:
16. Februar 2024
Kategorie:
Branchennews, Nachhaltigkeit, Placards, Produkte,
Was versteht man eigentlich unter „ADR“?
Das ADR-Abkommen ist das „Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ und wurde am 30.09.1957 in Genf geschlossen unter Anleitung der UNECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen). In Deutschland trat es am 29. Januar 1968 in Kraft und hieß bis 2020 „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“.
HEUTE
Seit 2021 ist es unter dem Namen “Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road” bekannt. Das Abkommen beinhaltet besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut. Frankreich und Deutschland waren zu Beginn Unterzeichnerstaaten. So gelten mittlerweile jedoch alle EU-Staaten auch als ADR-Unterzeichner, weil es durch eine EU-Verordnung rechtsgültig wurde.
ADR-Mitgliedsstaaten
Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Nordmazedonien, Montenegro, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Tschechische Republik, Uganda, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Der derzeit letzte Staat, der sich dem Übereinkommen anschloss, war Uganda am 23. August 2022.
Änderungen
Am 13. Mai 2019 schlug die Versammlung der ADR-Länder eine Änderung des offiziellen Namens unter Weglassen des „europäisch“ vor, weil auch nicht-europäischen Staaten der Beitritt ermöglicht werden sollte. So galt das ADR sowohl geografisch, als auch politisch längst über den europäischen Bereich hinaus. Die internationalen Transportvorschriften im Straßenverkehr sollten weiter vereinheitlicht werden.
Am 30. November 2019 wurde die Namensänderung mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossen.
Regelmäßige Aktualisierungen
Die Entwicklung des ADR ist gesichert, denn alle zwei Jahre wird das ADR an die neuesten technischen und juristischen Erkenntnisse angepasst und neu veröffentlicht.
Aber diese Überarbeitungen betreffen nicht nur Begrifflichkeiten und Kennzeichnungen, die UN-Nummern und Verpackungsanweisungen, sondern mittlerweile auch die Beförderung von Lithium-Ionen-Batterien und -Akkumulatoren. Diese sind spätestens seit 1. Juli 2021 anzuwenden.
Das Abkommen gilt mit seinen Vorschriften und Bestimmungen als das wichtigste Regelwerk für die Beförderung gefährlicher Güter auf internationalen Transportwegen.
Aufbau
Anlage A Vorschriften über die gefährlichen Stoffe und Gegenstände
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Klassifizierung: Gefahrgutklasse (ADR-Klassen)
Teil 3 Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften sowie Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Güter
Teil 4 Verwendung von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen und Tanks
Teil 5 Vorschriften für den Versand
Teil 6 Bau- sowie Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks
Teil 7 Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung
Anlage B Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung
Teil 8 Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation
Teil 9 Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge
DIE ENTSTEHUNG
Der Vorreiter für den heutigen ADR ist das Handling mit dem Transport im Eisenbahnverkehr. Und auch für die Beförderung von Druckgasen und brennbaren Flüssigkeiten hatte man im Gewerberecht schon eine Regelung gefunden. So lief diese für den gesamten Transport im Straßenverkehr aber eher schleppend. Das Thema Tankfahrzeuge stellte nochmal eine weitere Hürde dar, denn hierbei handelt es sich um teure und langlebige Wirtschaftsgüter. Es mussten zunächst eigene und keine kurzfristigen Vorschriften entwickelt werden.
REGELUNG ENDLICH IN SICHT?
Im Jahre 1968 konnte man sich zwar zunächst einigen. Aber es kam vorerst nicht zu einem Inkrafttreten der Richtlinien, man wollte die europaweiten Verhandlungen abwarten. Dies dauerte am Ende dann insgesamt rund 6 Jahre, bis es am 1. Januar 1970 dann für den internationalen Transport galt. Weil viele Fragen noch geklärt werden mussten, kam es am 23. Juli 1970 zunächst zu einer Übergangsregelung in Deutschland, der sogenannten Schadenschutzverordnung.
Am 1. September im gleichen Jahr, trat das ADR für den internationalen Transport dann schließlich auch für den innerstaatlichen Transport der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.
Es wurden zudem auch sogenannte „Listengüter“ eingeführt für die es eine Genehmigungspflicht und Auflagen gab. Eines davon ist das Transport-Verbot bei gefährlichen Witterungsbedingungen und schlechten Straßenverhältnissen, wie Nebel, Schnee, Glatteis und Sichtbehinderung. Hinzu kommt eine Meldepflicht bei freigesetzten Gefahrstoffen, die die Umwelt gefährden. Denn auch der Umweltschutz gewann ab Beginn der 1970er Jahre immer mehr an Bedeutung.
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