Datum:
21. März 2023
Kategorie:
Branchennews, Placards, Produkte, Startersets,
Viele Speditionen zögern damit, einen Elektro-LKW zu kaufen, da er nicht für den Gefahrguttransport geeignet sei. Ganz so stimmt es aber nicht. Der Bundesverband für Spedition und Logistik (DSLV) hat dazu nun Stellung genommen.
„Alternative Antriebstechniken und Gefahrgut sind bereits nach heutiger Rechtslage keine Ausschlusskriterien“, sagt Tatjana Kronenbürger, Leiterin des Referats Qualifikation und Gefahrgutlogistik.
Dabei gilt es zu beachten, dass man zwischen ADR-regulierten – und nicht ADR-regulierten LKW unterscheiden muss. Bei nicht ADR-regulierten LKW ist der Unternehmer frei in der Wahl des Antriebes. Gefahrgüter können also weiterhin mit einem Diesel- oder Gas-LKW transportiert werden, aber auch mit LKW, die über einen Elektro- oder Wasserstoffantrieb verfügen.
Bei ADR-regulierten LKW gibt es nur Einschränkungen bei wenigen Fahrzeugklassen. Das sind die Fahrzeugtypen EX/2 und EX/3 sowie LKW zum Transport von brennbaren Gasen oder Flüssigkeiten.
Auch bei Gefahrgütern, die in Tanks transportiert werden, gibt es eine Änderung. LKW mit Elektroantrieb sind erlaubt, LKW mit Wasserstoffantrieb bleiben zunächst weiterhin verboten.
Das Chemieunternehmen Wibax aus Schweden geht mit gutem Beispiel voran: Dort werden Elektro-LKW von Scania für den Transport von Gefahrgut eingesetzt.
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