Die Classification, Labelling and Packaging Regulation (CLP) harmonisiert in der EU die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Sie basiert auf dem weltweit gültigen GHS-Standard der Vereinten Nationen. Die Verordnung stellt sicher, dass Gefahren durch klare Piktogramme, H-Sätze (Gefahrenhinweise) und P-Sätze (Sicherheitshinweise) gekennzeichnet sind, die auf Gefahren durch Chemikalien und den notwendigen Umgang hinweisen.
Die ATPs zur CLP-Verordnung aktualisieren die bestehenden Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften. Diese Anpassungen erfolgen basierend auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, um die Sicherheit zu erhöhen und den Umgang mit Chemikalien bestmöglich zu regulieren. Jede ATP umfasst neue Einstufungskriterien, Gefahrenklassen oder Hinweise und ist auf spezifische Stoffe zugeschnitten.
Die 22. ATP fügt neue Kriterien zur Einstufung von endokrinen Disruptoren hinzu, die das Hormonsystem von Menschen und Tieren beeinflussen können. Diese Stoffe sind für Umwelt und Gesundheit besonders problematisch, da sie biologische Funktionen nachteilig beeinflussen können. Mit dieser Aktualisierung reagiert die CLP-Verordnung auf die wachsende Erkenntnis über die Risiken endokriner Disruptoren und erhöht die Sicherheit durch spezifischere Bewertungskriterien. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die entsprechende Substanzen herstellen oder verwenden, um eine risikogerechte Einstufung und Kennzeichnung zu gewährleisten
Die 22. ATP umfasst auch eine Überarbeitung und Präzisierung bestimmter H- (Gefahrenhinweise) und P-Sätze (Sicherheitshinweise). Diese überarbeiteten Formulierungen sorgen für eine klarere Kommunikation der potenziellen Risiken und notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. Beispielsweise wurden für bestimmte Chemikaliengruppen spezifischere P-Sätze hinzugefügt, um gezielt vor bestimmten Gefahren zu warnen und Maßnahmen für die sichere Handhabung anzugeben. Diese Anpassungen erleichtern es den Anwendern, Sicherheitsanforderungen besser zu verstehen und umzusetzen
Die 22. ATP sieht auch Veränderungen in der Anwendung der Gefahrenpiktogramme vor. Dies bedeutet, dass einige Substanzen jetzt neu oder anders eingestufte Piktogramme erhalten, die ihre spezifischen Risiken deutlicher hervorheben sollen. Ein Beispiel ist die Zuordnung von Glyphosat und anderen Chemikalien, bei denen das Piktogramm überarbeitet oder an andere Gefahrenklassen angepasst wurde, um ihre potenziellen Risiken besser zu kennzeichnen. Es geht dabei nicht um die Einführung neuer Piktogramme, sondern um die gezielte Anpassung bestehender Symbole
Diese Anpassungen treten am 20. Oktober 2024 in Kraft und müssen bis spätestens Mai 2026 angewendet werden. Ein Übergangszeitraum von rund eineinhalb Jahren wurde gewährt, damit Unternehmen die Zeit haben, bestehende Vorräte abzuverkaufen und die neuen Einstufungen für die Produktion und das Kennzeichnen von Produkten umzusetzen
Wir bieten Dienstleistungen im Druck von Etiketten für gefährliche Stoffe an, die den CLP- und GHS-Richtlinien entsprechen. Unser Service umfasst das Erstellen von Druckdaten oder -layouts auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen, wobei die inhaltliche Verantwortung für die korrekte Einstufung und Kennzeichnung beim Kunden liegt.
Wir bieten Dienstleistungen im Druck von Etiketten für gefährliche Stoffe an, die den CLP- und GHS-Richtlinien entsprechen. Unser Service umfasst das Erstellen von Druckdaten oder -layouts auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen, wobei die inhaltliche Verantwortung für die korrekte Einstufung und Kennzeichnung beim Kunden liegt.
Wir bieten Etikettenlösungen, die den neuesten ATPs zur CLP-Verordnung gerecht werden, jedoch inhaltlich gemäß den Kundenvorgaben erstellt werden. Hierzu zählen Etiketten für unterschiedliche Gebindegrößen, die alle vorgeschriebenen Informationen zu H- und P-Sätzen enthalten können.
Für mehr Informationen und eine individuelle Beratung steht Ihnen unser Team jederzeit zur Verfügung.
Die CLP-Verordnung und die GHS-Richtlinien spielen eine zentrale Rolle bei der sicheren Kennzeichnung und Einstufung chemischer Stoffe und Gemische. Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) harmonisiert die Kennzeichnung chemischer Gefahrenstoffe innerhalb der EU und basiert auf dem Global Harmonized System (GHS) der Vereinten Nationen. Ziel ist es, potenzielle Gefahren durch klare und international verständliche Piktogramme, H-Sätze (Gefahrenhinweise) und P-Sätze (Sicherheitshinweise) zu kennzeichnen.
Wichtige Inhalte der CLP-Verordnung:
Gefahrenpiktogramme: Diese Symbole identifizieren spezifische chemische Risiken und warnen den Benutzer.
H-Sätze: Gefahrenhinweise, die auf potenzielle Gesundheits- und Umweltgefahren hinweisen.
P-Sätze: Diese geben Sicherheitshinweise für den Umgang und die Lagerung der Stoffe an.
Dank der CLP-Verordnung können Unternehmen in der EU chemische Produkte sicher vermarkten und den Anforderungen an den Gesundheitsschutz nachkommen.
Die CLP-Verordnung wird kontinuierlich durch sogenannte "Adaptations to Technical Progress" (ATPs) aktualisiert, um mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und regulatorischen Notwendigkeiten Schritt zu halten. Jede ATP beinhaltet mögliche Änderungen in den Einstufungskriterien, Gefahrenklassen und -piktogrammen und stellt sicher, dass die Gefahrstoffkennzeichnung auf dem neuesten Stand bleibt.
Die 22. ATP, veröffentlicht im Oktober 2024, bringt mehrere bedeutende Änderungen:
Neue Gefahrenkriterien für endokrine Disruptoren: Diese Stoffe beeinflussen das Hormonsystem und stellen Risiken für Mensch und Umwelt dar.
Präzisierte H- und P-Sätze für bestimmte Chemikaliengruppen: Neue Formulierungen sorgen für eine genauere Kommunikation der Gefahren.
Anpassung bestehender Gefahrenpiktogramme: Einige Chemikalien wie Glyphosat erhalten Piktogramme, die gezielt auf spezifische Risiken hinweisen.
Durch ATP-Anpassungen können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Kennzeichnungen den aktuellsten Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Für Unternehmen, die chemische Produkte herstellen oder vertreiben, ist eine rechtlich konforme Kennzeichnung unverzichtbar. Wir bieten umfassende Druckservices für Gefahrstoffetiketten an, die den Vorgaben der CLP-Verordnung und GHS-Richtlinien entsprechen.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
Hochwertiger Druck der Kundendaten: Wir drucken Ihre bereitgestellten Daten auf langlebige und witterungsbeständige Materialien.
Erstellung von Druckdaten auf Anfrage: Falls erforderlich, erstellen wir Etikettenlayouts basierend auf den bereitgestellten inhaltlichen Informationen. Die Verantwortung für die Inhalte und gesetzliche Richtigkeit liegt beim Kunden.
Optimierte Etikettenmaterialien: Unsere Etiketten sind robust, beständig und geeignet für die Anforderungen im Innen- und Außenbereich.
Mit unseren Dienstleistungen zur CLP-konformen Kennzeichnung helfen wir Unternehmen, ihre Produkte sicher und vorschriftsgemäß zu kennzeichnen.