Ab 2025 werden die folgenden neuen UN-Nummern eingeführt, um den Umgang mit Batterien zu regeln:
UN 3551:
Diese Nummer gilt für Natrium-Ionen-Batterien mit organischem Elektrolyten. Natrium-Ionen-Batterien sind eine kostengünstigere Alternative zu Lithium-Ionen-Batterien und bieten eine verbesserte thermische Stabilität, was sie sicherer für den Transport macht. Sie können auch im tiefentladenen Zustand befördert werden.
UN 3552:
Diese Nummer deckt Natrium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen oder zusammen mit Ausrüstungen verpackt ab. Diese Klassifizierung stellt sicher, dass auch in Kombination mit Geräten transportierte Natrium-Ionen-Batterien korrekt behandelt werden.
Die bisherige UN-Nummer 3292 wird nun in „Batterien oder Zellen, die metallisches Natrium oder Natriumlegierungen enthalten“ umbenannt, um eine klare Abgrenzung zu den neuen Nummern zu schaffen. Dies bringt auch neue Sondervorschriften (SV 400, SV 401, SV 677) mit sich.
Zusätzliche UN-Nummern für Batterien und Antriebsarten
UN 3556:
Diese Nummer ist für Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien vorgesehen. Sie deckt die Beförderung von Fahrzeugen ab, die mit diesen Batterien betrieben werden.
UN 3557:
Diese Nummer betrifft Fahrzeuge mit Lithium-Metall-Batterien als Antrieb.
UN 3558:
Diese Nummer gilt für Fahrzeuge mit Natrium-Ionen-Batterien als Antrieb.
Für UN 3558 gibt es auch eine neue Sondervorschrift: SV 404 sowie eine neue Verpackungsanweisung P 912.
Weitere neue UN-Nummern im ADR 2025
Neben den Batterie-bezogenen Nummern gibt es auch neue UN-Nummern für andere Stoffe und Materialien:
- UN 3553: Für Disilan, ein pyrophores Siliziumwasserstoffgas, das in der Industrie verwendet wird.
- UN 3554: Für Gallium in hergestellten Geräten, als Quecksilberersatz zur Reduzierung von Schadstoffemissionen.
- UN 3555: Für Trifluormethyl-tetrazol-Natriumsalz in Aceton, ein Vorprodukt für Insektizide.
- UN 3559 und UN 0514: Beide Nummern beziehen sich auf Feuerlöschmittel-Dispergiervorrichtungen für Aerosol-Löschsysteme, die bei Lithiumbatterie-Bränden eingesetzt werden.
- UN 3560: Für Tetramethylammoniumhydroxid in wässriger Lösung, ein hochtoxisches Ätzmittel.
Fazit und Ausblick
Die neuen UN-Nummern und Vorschriften im ADR 2025 sind entscheidend für eine sichere und regelkonforme Beförderung von Batterien und anderen Gefahrstoffen. Die Einführung der UN 3551 und UN 3552 zeigt die wachsende Bedeutung von Natrium-Ionen-Technologien und ihre spezifischen Transportanforderungen. Die weiteren Änderungen erweitern das Regelwerk für andere gefährliche Stoffe und verbessern die Sicherheit im Gefahrguttransport.
Weitere Details zu den Änderungen und deren Auswirkungen finden Sie in den aktuellen Veröffentlichungen zum Gefahrgutrecht.
Etiketten in verschiedenen Ausführungen
Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass BOXLAB Services bereits auf die Änderung des Mindestmaßes und Layouts für die Markierung von Lithium- und Natriumbatterien im ADR 2025 reagiert hat. Wir haben Etiketten im neuen Format und Layout in unser Sortiment aufgenommen und bieten sie in verschiedenen Ausführungen an. Ob Sie Einzelblätter, 500er oder 3000er Rollen benötigen, wir haben die richtige Menge für Ihre Bedürfnisse. Alle unsere Gefahrgutetiketten sind seewasserresistent gemäß BS 5609 Sektion III, was bedeutet, dass sie auch in rauen Umgebungen, einschließlich Seetransporten, dauerhaft und gut sichtbar bleiben.
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