Datum:

31. Oktober 2025

Kategorie:

Branchennews, Nachhaltigkeit, Tipps & Tricks,

Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1801: Neue Vorgaben für die Gefahrgutkennzeichnung

Seit dem 2. November 2025 gilt die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1801 – eine der wichtigsten Anpassungen im europäischen Gefahrgutrecht der letzten Jahre. Sie bringt mehr Einheitlichkeit, klare Verantwortlichkeiten und verschärfte Kontrollen im Transport gefährlicher Güter. Für Unternehmen, die regelmäßig Gefahrgut befördern oder verpacken, ist das Thema aktueller denn je.

Was steckt hinter der neuen Richtlinie?

Die EU-Kommission hat mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2025/1801 die Anhänge der Richtlinie (EU) 2022/1999 an den aktuellen ADR-Stand angepasst. Ziel ist eine europaweit einheitliche Grundlage für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße.

Dazu wurden unter anderem eingeführt:

  • eine einheitliche EU-Checkliste für Gefahrgutkontrollen,
  • eine neue Kategorisierung von Verstößen in drei Risikostufen (Kategorie I–III),
  • sowie eine klare Verteilung der Verantwortlichkeiten entlang der gesamten Transportkette – vom Absender über den Beförderer bis hin zum Empfänger.

Diese Änderungen sorgen für mehr Transparenz, aber auch für höhere Anforderungen an Dokumentation und Kennzeichnung.

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Gefahrgutkennzeichnung im Fokus

Ein zentraler Punkt der neuen Regelung betrifft die Gefahrgutkennzeichnung. Fehlerhafte oder unleserliche Etiketten werden künftig als mittleres Risiko (Kategorie II) bewertet – mit entsprechenden Konsequenzen:
Bußgelder, Kontrollstopps oder sogar Lieferverzögerungen sind möglich.
Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass alle Gefahrzettel, Warntafeln und UN-Nummern ADR-konform, witterungsbeständig und eindeutig lesbar sind.

Die Kategorien im Detail

Tipp: Schon kleine Unstimmigkeiten bei Gefahrgutetiketten können große Folgen haben. Eine regelmäßige Prüfung und der Einsatz zertifizierter Materialien zahlen sich aus.

Was bedeutet das für die Praxis?

Die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1801 unterstreicht, dass Compliance im Gefahrgutbereich kein Kann-Thema ist, sondern Teil der täglichen Verantwortung.
Fehlerhafte Kennzeichnungen oder unvollständige Unterlagen können schnell zu Sanktionen führen – und werden durch die neue Risikoklassifizierung europaweit konsequenter geahndet.

Mehr Hintergrundwissen

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Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1801 im Überblick

Hier erklären wir ausführlich, was sich im Detail ändert, welche Verstöße künftig in welche Kategorie fallen – und wie Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten.

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