Datum:
14. April 2023
Kategorie:
Branchennews, Produkte, Startersets, Unternehmen,
Seit langem sind Lithiumbatterien eine beliebte Energiequelle für verschiedene elektronische Geräte, von Mobiltelefonen bis hin zu Elektrofahrzeugen. Allerdings sind Lithiumbatterien auch mit verschiedenen Risiken verbunden, insbesondere beim Transport. Um sicherzustellen, dass diese Risiken minimiert werden, wurden spezielle Vorschriften für den Transport von Lithiumbatterien im ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) aufgenommen.
Standardmaß und keine Individualisierung mehr
Eine der wichtigsten Änderungen im ADR 2023 betrifft die Markierung von Lithiumbatterien. Die Angabe der Telefonnummer auf der Markierung für Lithiumbatterien in Absatz 5.2.1.9.2, ADR Sondervorschrift 188 wird aufgehoben. Darüber hinaus wurde das Mindestmaß für die Markierung von Lithiumbatterien auf 100x100mm reduziert.
120x110mm & individuelle Telefonnummer
Zuvor musste eine Telefonnummer auf der Markierung von Lithiumbatterien aufgeführt werden, um eine Kontaktaufnahme im Falle eines Vorfalls während des Transports zu ermöglichen. Diese Anforderung wurde jedoch entfernt. Zudem betrug das damalige Mindestmaß 120x110mm.
Günstiger in der Produktion, im Einkauf, in der Lagerung
Das neue Mindestmaß für die Markierung von Lithiumbatterien wurde auf 100x100mm vereinheitlicht, um es mit anderen Markierungen für gefährliche Güter zu harmonisieren, wie beispielsweise den Gefahrzetteln, die bereits seit langem auf eine Größe von 100x100mm festgelegt sind. Früher betrug das Mindestmaß für die Markierung von Lithiumbatterien 120x110mm.
Insgesamt sind die Änderungen im ADR 2023 in Bezug auf die Markierung von Lithiumbatterien ein Schritt in die richtige Richtung, um den Transport von gefährlichen Gütern einfacher zu gestalten. Es ist jedoch wichtig, dass alle Beteiligten weiterhin zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden und die Sicherheit beim Transport gewährleistet ist.
Etiketten im neuen Format in verschiedenen Ausführungen
Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass BOXLAB Services bereits auf die Änderung des Mindestmaßes und Layouts für die Markierung von Lithiumbatterien im ADR 2023 reagiert hat. Wir haben Etiketten im neuen Format und Layout in unser Sortiment aufgenommen und bieten sie in verschiedenen Ausführungen an. Ob Sie Einzelblätter, 500er oder 3000er Rollen benötigen, wir haben die richtige Menge für Ihre Bedürfnisse. Alle unsere Gefahrgutetiketten sind seewasserresistent gemäß BS 5609 Sektion III, was bedeutet, dass sie auch in rauen Umgebungen, einschließlich Seetransporten, dauerhaft und gut sichtbar bleiben.
Viele Änderungen. Übergangsfrist endet zum 30. Juni 2023
Es ist wichtig zu beachten, dass die Änderungen im ADR 2023 in Bezug auf die Markierung von Lithiumbatterien nur eine von vielen Änderungen sind, die vorgenommen wurden, um den Transport gefährlicher Güter auf der Straße sicherer zu machen. Es ist unerlässlich, dass alle Beteiligten, von den Herstellern bis hin zu den Transportunternehmen, sich an die Vorschriften halten und ihre Verantwortung für die sichere Beförderung gefährlicher Güter wahrnehmen.
Bei BOXLAB Services können Sie nicht nur die neuen ADR 188 Etiketten in verschiedenen Ausführungen bestellen, sondern auch ein praktisches Starter Kit, um sicherzustellen, dass Sie alle aktuellen Vorschriften erfüllen. Das ADR 2023 Starter Kit beinhaltet nicht nur das aktuelle Regelwerk, sondern auch eine Auswahl von 100 individuell von Ihnen zusammengestellten Mustern von Gefahrzetteln und/oder „Lithiumbatterie Kennzeichen ADR Sondervorschrift 188“.
Mit dem Starter Kit sind Sie also bestens ausgestattet, um die neuen Vorschriften umzusetzen und sicherzustellen, dass Ihre Gefahrguttransporte den aktuellen Anforderungen entsprechen. Bitte beachten Sie, dass die Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen Vorschriften am 30. Juni 2023 ausläuft. Bestellen Sie jetzt Ihr Starter Kit und seien Sie optimal vorbereitet!