CLP-Verordnung und GHS-RichtlinienDie Bedeutung der ATPs und unsere Dienstleistungen zur sicheren Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Die Kennzeichnung und Einstufung gefährlicher Stoffe wird in der Europäischen Union durch die CLP-Verordnung geregelt, die die internationalen GHS-Standards (Global Harmonized System) übernimmt. Sie sorgt dafür, dass chemische Stoffe und Gemische klar und verständlich gekennzeichnet werden, um Sicherheit für Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Die CLP-Verordnung wird regelmäßig durch die sogenannten Adaptations to Technical Progress (ATPs) angepasst, die auf wissenschaftliche Erkenntnisse und regulatorische Notwendigkeiten reagieren. Die jüngste Anpassung, die 22. ATP, wurde im Oktober 2024 veröffentlicht und tritt am 1. Mai 2026 in Kraft.

1. Grundlagen der CLP-Verordnung und GHS

Die Classification, Labelling and Packaging Regulation (CLP) harmonisiert in der EU die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Sie basiert auf dem weltweit gültigen GHS-Standard der Vereinten Nationen. Die Verordnung stellt sicher, dass Gefahren durch klare Piktogramme, H-Sätze (Gefahrenhinweise) und P-Sätze (Sicherheitshinweise) gekennzeichnet sind, die auf Gefahren durch Chemikalien und den notwendigen Umgang hinweisen.

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Wichtige Bestandteile der CLP-Verordnung:

  • Gefahrenpiktogramme: Symbole, die spezifische Gefahren identifizieren.
  • Signalwörter und H-Sätze: Diese warnen vor spezifischen Gesundheits- oder Umweltrisiken.
  • P-Sätze: Sicherheitshinweise, die Maßnahmen zur Risikominderung beschreiben.

2. Die Rolle der ATPs bei der CLP-Verordnung

Die ATPs zur CLP-Verordnung aktualisieren die bestehenden Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften. Diese Anpassungen erfolgen basierend auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, um die Sicherheit zu erhöhen und den Umgang mit Chemikalien bestmöglich zu regulieren. Jede ATP umfasst neue Einstufungskriterien, Gefahrenklassen oder Hinweise und ist auf spezifische Stoffe zugeschnitten.

Aktuelle Beispiele der 22. ATP (Oktober 2024):

Einführung neuer Gefahrenkriterien für endokrine Disruptoren:

Die 22. ATP fügt neue Kriterien zur Einstufung von endokrinen Disruptoren hinzu, die das Hormonsystem von Menschen und Tieren beeinflussen können. Diese Stoffe sind für Umwelt und Gesundheit besonders problematisch, da sie biologische Funktionen nachteilig beeinflussen können. Mit dieser Aktualisierung reagiert die CLP-Verordnung auf die wachsende Erkenntnis über die Risiken endokriner Disruptoren und erhöht die Sicherheit durch spezifischere Bewertungskriterien. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die entsprechende Substanzen herstellen oder verwenden, um eine risikogerechte Einstufung und Kennzeichnung zu gewährleisten

Präzisere Formulierungen von H- und P-Sätzen für bestimmte Stoffgruppen:

Die 22. ATP umfasst auch eine Überarbeitung und Präzisierung bestimmter H- (Gefahrenhinweise) und P-Sätze (Sicherheitshinweise). Diese überarbeiteten Formulierungen sorgen für eine klarere Kommunikation der potenziellen Risiken und notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. Beispielsweise wurden für bestimmte Chemikaliengruppen spezifischere P-Sätze hinzugefügt, um gezielt vor bestimmten Gefahren zu warnen und Maßnahmen für die sichere Handhabung anzugeben. Diese Anpassungen erleichtern es den Anwendern, Sicherheitsanforderungen besser zu verstehen und umzusetzen

Anpassungen von Gefahrenpiktogrammen:

Die 22. ATP sieht auch Veränderungen in der Anwendung der Gefahrenpiktogramme vor. Dies bedeutet, dass einige Substanzen jetzt neu oder anders eingestufte Piktogramme erhalten, die ihre spezifischen Risiken deutlicher hervorheben sollen. Ein Beispiel ist die Zuordnung von Glyphosat und anderen Chemikalien, bei denen das Piktogramm überarbeitet oder an andere Gefahrenklassen angepasst wurde, um ihre potenziellen Risiken besser zu kennzeichnen. Es geht dabei nicht um die Einführung neuer Piktogramme, sondern um die gezielte Anpassung bestehender Symbole

Diese Anpassungen treten am 20. Oktober 2024 in Kraft und müssen bis spätestens Mai 2026 angewendet werden. Ein Übergangszeitraum von rund eineinhalb Jahren wurde gewährt, damit Unternehmen die Zeit haben, bestehende Vorräte abzuverkaufen und die neuen Einstufungen für die Produktion und das Kennzeichnen von Produkten umzusetzen

Unser Etikettierungsangebot für die CLP-Verordnung:

Wir bieten Dienstleistungen im Druck von Etiketten für gefährliche Stoffe an, die den CLP- und GHS-Richtlinien entsprechen. Unser Service umfasst das Erstellen von Druckdaten oder -layouts auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen, wobei die inhaltliche Verantwortung für die korrekte Einstufung und Kennzeichnung beim Kunden liegt.

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GHS01, Unstabil, Explosionsgefahr
GHS02, Entzündlich
GHS03, Brandfördernd
GHS04, Komprimierte Gase
GHS05, Ätzend
GHS06, Giftig
GHS07, Ätz- oder Reizwirkung
GHS08, Gesundheitsschädlich
GHS09, Umweltgefährdend

3. Unsere Dienstleistungen: Hochwertiger Druck Ihrer Etiketten und CLP-konforme Kennzeichnung

Wir bieten Dienstleistungen im Druck von Etiketten für gefährliche Stoffe an, die den CLP- und GHS-Richtlinien entsprechen. Unser Service umfasst das Erstellen von Druckdaten oder -layouts auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen, wobei die inhaltliche Verantwortung für die korrekte Einstufung und Kennzeichnung beim Kunden liegt.

Dabei übernehmen wir:

  • Druck Ihrer bereitgestellten Druckdaten: Wir drucken die vom Kunden gestellten Daten in höchster Qualität auf robustem, beständigem Material.
  • Erstellung von Druckdaten auf Anfrage: Falls gewünscht, erstellen wir Etikettenlayouts gemäß den bereitgestellten inhaltlichen Informationen. Die inhaltliche Verantwortung und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen verbleiben jedoch beim Kunden.
  • Optimierung der Etikettenmaterialien: Unsere Gefahrstoffetiketten sind witterungsbeständig und seewasserfest, ideal für den Innen- und Außeneinsatz.

Unsere Produkte:

Wir bieten Etikettenlösungen, die den neuesten ATPs zur CLP-Verordnung gerecht werden, jedoch inhaltlich gemäß den Kundenvorgaben erstellt werden. Hierzu zählen Etiketten für unterschiedliche Gebindegrößen, die alle vorgeschriebenen Informationen zu H- und P-Sätzen enthalten können.

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