Eine bahnbrechende Entwicklung in der Welt der Batteriekennzeichnungen kommt mit dem Multilateralen Abkommen M 354 auf uns zu. Gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR erfolgt eine Neuregelung der Kennzeichnung für NATRIUM-IONEN-BATTERIEN mit organischem Elektrolyt, sei es lose oder verpackt in Ausrüstung. Dieses Abkommen eröffnet die Möglichkeit, solche Batterien unter spezifischen Bedingungen als UN 3551 NATRIUM-IONEN-BATTERIEN oder UN 3552 NATRIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNG oder VERPACKT MIT AUSRÜSTUNG zu transportieren, sofern alle relevanten Bau- und Prüfanforderungen erfüllt sind.