Datum:
12. September 2024
Kategorie:
Branchennews, Produkte, Tipps & Tricks, Unternehmen,
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12. September 2024
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Ab 2025 werden die folgenden neuen UN-Nummern eingeführt, um den Umgang mit Batterien zu regeln:
Diese Nummer gilt für Natrium-Ionen-Batterien mit organischem Elektrolyten. Natrium-Ionen-Batterien sind eine kostengünstigere Alternative zu Lithium-Ionen-Batterien und bieten eine verbesserte thermische Stabilität, was sie sicherer für den Transport macht. Sie können auch im tiefentladenen Zustand befördert werden.
Diese Nummer deckt Natrium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen oder zusammen mit Ausrüstungen verpackt ab. Diese Klassifizierung stellt sicher, dass auch in Kombination mit Geräten transportierte Natrium-Ionen-Batterien korrekt behandelt werden.
Die bisherige UN-Nummer 3292 wird nun in „Batterien oder Zellen, die metallisches Natrium oder Natriumlegierungen enthalten“ umbenannt, um eine klare Abgrenzung zu den neuen Nummern zu schaffen. Dies bringt auch neue Sondervorschriften (SV 400, SV 401, SV 677) mit sich.
Diese Nummer ist für Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien vorgesehen. Sie deckt die Beförderung von Fahrzeugen ab, die mit diesen Batterien betrieben werden.
Diese Nummer betrifft Fahrzeuge mit Lithium-Metall-Batterien als Antrieb.
Diese Nummer gilt für Fahrzeuge mit Natrium-Ionen-Batterien als Antrieb.
Für UN 3558 gibt es auch eine neue Sondervorschrift: SV 404 sowie eine neue Verpackungsanweisung P 912.
Neben den Batterie-bezogenen Nummern gibt es auch neue UN-Nummern für andere Stoffe und Materialien:
Die neuen UN-Nummern und Vorschriften im ADR 2025 sind entscheidend für eine sichere und regelkonforme Beförderung von Batterien und anderen Gefahrstoffen. Die Einführung der UN 3551 und UN 3552 zeigt die wachsende Bedeutung von Natrium-Ionen-Technologien und ihre spezifischen Transportanforderungen. Die weiteren Änderungen erweitern das Regelwerk für andere gefährliche Stoffe und verbessern die Sicherheit im Gefahrguttransport.
Weitere Details zu den Änderungen und deren Auswirkungen finden Sie in den aktuellen Veröffentlichungen zum Gefahrgutrecht.
Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass BOXLAB Services bereits auf die Änderung des Mindestmaßes und Layouts für die Markierung von Lithium- und Natriumbatterien im ADR 2025 reagiert hat. Wir haben Etiketten im neuen Format und Layout in unser Sortiment aufgenommen und bieten sie in verschiedenen Ausführungen an. Ob Sie Einzelblätter, 500er oder 3000er Rollen benötigen, wir haben die richtige Menge für Ihre Bedürfnisse. Alle unsere Gefahrgutetiketten sind seewasserresistent gemäß BS 5609 Sektion III, was bedeutet, dass sie auch in rauen Umgebungen, einschließlich Seetransporten, dauerhaft und gut sichtbar bleiben.
Sie haben Fragen zum neuen Shop, der Registrierung, unserer Produkte oder der Rechnungsstellung?
Mit der Einführung der UN-Nummern 3551 und 3552 im ADR 2025 wird der Transport von Natrium-Ionen-Batterien klarer geregelt. UN 3551 gilt für lose Natrium-Ionen-Batterien, die mit organischen Elektrolyten betrieben werden. Diese Batterien bieten eine kostengünstige Alternative zu Lithium-Ionen-Batterien und zeichnen sich durch ihre thermische Stabilität aus, was sie für den Transport sicherer macht. UN 3552 hingegen betrifft Natrium-Ionen-Batterien, die zusammen mit Ausrüstungen verpackt werden. Beide Nummern stellen sicher, dass die speziellen Anforderungen und Sicherheitsvorkehrungen für Natrium-Ionen-Batterien korrekt eingehalten werden. Erfahren Sie mehr über die neuen Vorschriften und wie Sie sich auf die Änderungen vorbereiten können.
Die neuen UN-Nummern 3556 und 3557, die im ADR 2025 eingeführt werden, betreffen Fahrzeuge, die von Lithium-Ionen- bzw. Lithium-Metall-Batterien betrieben werden. UN 3556 deckt Fahrzeuge ab, die mit Lithium-Ionen-Batterien ausgestattet sind, während UN 3557 für Fahrzeuge gilt, die Lithium-Metall-Batterien nutzen. Diese Klassifizierungen bringen neue Anforderungen und Sicherheitsvorschriften mit sich, um den sicheren Transport und die Beförderung dieser Batterien zu gewährleisten. Informieren Sie sich über die spezifischen Regelungen und Sicherheitsmaßnahmen, die für diese Fahrzeugtypen erforderlich sind.
Die Einführung der UN-Nummern 3559 und 0514 im ADR 2025 bringt neue Sicherheitsstandards für Feuerlöschmittel, die speziell für Lithiumbatterie-Brände entwickelt wurden. UN 3559 und UN 0514 beziehen sich auf Feuerlöschmittel-Dispergiervorrichtungen, die bei Bränden von Lithiumbatterien besonders wirksam sind. Diese Systeme werden häufig in Batteriespeichersystemen, Rechenzentren und als Sicherheitsmaßnahme in Verpackungen von Lithiumbatterien verwendet. Erfahren Sie, wie diese neuen Vorschriften die Sicherheitsstandards verbessern und welche Kriterien für die Verwendung dieser Löschmittel gelten.